Zusatzleistungen zur professionellen Zahnreinigung

1.03.2023

Was ist Leistungsinhalt der GOZ-Position 1040?

In den Bestimmungen der GOZ zur 1040 sind folgende Leistungsinhalte beschrieben:

  • das Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen,
  • die Reinigung der Zahnzwischenräume,
  • das Entfernen des Biofilms,
  • die Oberflächenpolitur und
  • geeignete Fluoridierungsmaßnahmen.

Erledigst Du in der Sitzung nur diese Aufgaben, reicht es die 1040 zu berechnen. Häufig wird allerdings noch viel mehr geleistet und diese Leistungen sollten auch vergütet werden.

Die Bestimmungen regeln, dass neben der 1040 Leistungen nach den Nummern 1020, 4050, 4055, 4060, 4070, 4075, 4090 und 4100 nicht berechnet werden dürfen. Diese Einschränkungen müssen wir beachten, doch die Potentiale sind dennoch groß.

Wie kannst Du die Leistungen für die Diagnostik und Aufklärung abrechnen?

Bevor die Zahnreinigung startet, wird häufig mit der Diagnostik begonnen. Nimmst Du einen PSI oder einen Gingivalindex auf, kann dies über die GOZ-Position 4005 abgerechnet werden. Diese Position darf zweimal innerhalb eines Jahres abgerechnet werden. Benötigen wir die Position aus medizinischer Sicht häufiger, ist eine Analogberechnung beispielsweise für das dritte und vierte Mal innerhalb eines Jahres möglich.

Werden zunächst die Sondierunsgtiefen an jedem Zahn und Implantat gemessen, um beispielsweise einen PAR-Risikocheck zu leisten, steht die GOZ-Position 4000 zweimal innerhalb eines Jahres zur Verfügung. Wie kann ich den erhöhten Aufwand berechnen, wenn nicht nur approximal gemessen wird, sondern eine Vielpunktmessung erbracht und dokumentiert wird? Dann steigere auf jeden Fall den Faktor.

Wird ein Mundhygienestatus erstellt und erfolgt daraufhin eine eingehende Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und parodontale Erkrankungen mit einer gesamten Mindestdauer von 25 Minuten, eignet sich am besten die GOZ-Position 1000. Wird dann in einer Folgesitzung der Übungserfolg kontrolliert und erfolgen weitere Unterweisungen mit einer Gesamtdauer von mindestens 15 Minuten, kommt die GOZ-Position 1010 zur Abrechnung. 

Wir müssen bei beiden Positionen die Anzahl innerhalb eines Jahres beachten. Die 1000 ist innerhalb eines Jahres einmal und die 1010 innerhalb eines Jahres dreimal berechnungsfähig. Dabei ist nicht das Kalenderjahr gemeint, sondern das Jahr beginnend mit der ersten Leistungserbringung der Position.

Klärst Du auf ohne einen Mundhygienestatus zu erstellen? Dann eignet sich die GOZ-Position 6190. Sie ist berechnungsfähig für das beratende und belehrende Gespräch zur Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten und Dysfunktionen. 

Diese Position ist weder die Lieblingsposition der erstattenden Stellen noch der Patienten. Häufig wird die Leistung nicht erstattet mit der Aussage, dass sie nur im Bereich KFO Anwendung finden darf. Sie ist allerdings auch außerhalb einer kieferorthopädischen Behandlung berechnungsfähig.

Und warum mögen die Patienten diese Position nicht? Zum einen, wenn sie nicht erstattet wird, zum anderen kann das Wort „belehrend“ für schlechte Laune sorgen. 

Mein Tipp für die Praxis: Sprecht drüber bevor der Patient es auf der Rechnung liest. Mit Humor lässt sich das gut lösen. „Ich möchte Sie jetzt nicht belehren – auch wenn das hinterher so auf der Rechnung steht. Ihre Gesundheit liegt in Ihrer Verantwortung. Mir ist es viel wichtiger, Sie zu motivieren und zu beraten. Ich zeige Ihnen Wege, wie Sie die schädliche Gewohnheit durch eine positive Gewohnheit ersetzen können.“  Je nachdem wie ausführlich Dein Beratungsgespräch ist, solltest Du den Faktor anpassen. Es ist wichtig eine individuelle Rechnung für jeden Patienten zu stellen.

Du reinigst viel mehr als nur die Zähne? Dann berechne Deine Leistungen.

Die Reinigung der Zahn- und Wurzeloberflächen sowie der Zahnzwischenräume sind Leistungsinhalt der 1040. Doch es gibt viel mehr zu reinigen:

  • die intraorale Schleimhaut,
  • die Zunge,
  • Implantataufbauten, die zunächst entfernt und anschließend gereinigt werden,
  • Verbindungselemente, zum Beispiel Geschiebe und Stege
  • Reinigung von Resttaschen in der unterstützenden Parodontitistherapie durch subgingivale Instrumentierung.

All diese Leistungen sind medizinisch notwendig, nicht in der GOZ enthalten und können daher analog berechnet werden.

In der PZR-Sitzung werden häufig auch Prothesen und Schienen gereinigt. Für die Reinigung dieser empfehle ich die Abrechnung über die BEB. Es können in der BEB unterschiedliche Preise je nach Reinigungsaufwand angelegt werden. Diese Möglichkeit solltest Du nutzen, um einen erhöhten Aufwand zu honorieren.

Wie kannst Du Leistungen berechnen, die über die Fluoridierung hinausgehen?

Geeignete Fluoridierungsmaßnahmen sind Leistungsinhalt der 1040, doch das Leistungsspektrum ist viel größer. Wendest Du beispielsweise individuell gefertigte Schienen zur Fluoridierung an, kannst Du die 1030 je Kiefer neben der 1040 berechnen.

Liegen Überempfindlichkeiten der Zahnflächen vor, kannst Du diese behandeln und über die GOZ-Position 2010 je Kiefer abrechnen. Reicht diese Behandlung nicht aus, ist auch eine Glattflächenversiegelung denkbar. In der GOZ ist nicht nur die Fissurenversiegelung berechnungsfähig, sondern auch die Versiegelung von Glattflächen. Beide Leistungen werden über die GOZ-Position 2000 je Zahn berechnet.

Alternativ zur Fluoridierung ist auch eine Remineralisierung mit calcium- und phosphatreichen Milchproteinen möglich. Ein bekanntes Mittel ist hier Tooth Mousse. Es ist eine mögliche Alternative für Patienten, die Fluoride ablehnen. Häufig wird dieses dennoch fälschlicherweise als Fluoridierung abgerechnet. 

Andere über die Fluoridierung hinausgehende Leistungen, die analog berechnet werden können, sind Dentcoat, ICON, Corodont Repair TM und weitere Verfahren.

Was musst Du beim Kassenpatienten beachten?

Beim Kassenpatienten müssen wir die Schnittstellen beachten. Gibt es die Leistungen nicht im BEMA oder fallen sie nur aufgrund der professionellen Zahnreinigung an, dürfen wir sie über die GOZ berechnen. 

Grundlage für die Möglichkeit, Privatleistungen mit dem Kassenpatienten zu vereinbaren, ist der § 8 Abs. 7 BMV-Z. 

Tipp zum Nachlesen: Die KZBV hat einen Katalog „Schnittstellen zwischen BEMA und GOZ“ veröffentlicht. Du findest ihn hier: https://www.kzbv.de/schnittstellen-zwischen-bema-und-goz.782.de.html#

Gibt es noch mehr Zusatzleistungen?

Ja, die gibt es. Beispielsweise verschiedene Testungen. So kannst Du einen Schnelltest zur Bestimmung des Vitamin-D-Spiegels oder Tests zur Früherkennung von Kariesfrüherkennung oder des PAR-Risikos anbieten. 

Ich stelle Dir eine aktualisierte Liste der Zusatzleistungen zur 1040 im Downloadbereich kostenlos zur Verfügung.

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HAFTUNGSHINWEIS

Mein Blog wird mit größter Sorgfalt, nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet. Dennoch übernehme ich, als Autorin, für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen keine Haftung. Beachte bitte zusätzlich die Vorgaben Deiner jeweiligen Kassenzahnärztlichen Vereinigung und Zahnärztekammer.

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Ich bin Birthe und meine Lieblingsthemen sind zahnärztliche Abrechnung und Praxisorganisation. Am Herzen liegt mir auch Deine persönliche Weiterentwicklung.

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