Neuigkeiten zur UPT-Phase beim Kassenpatienten

27.05.2025

Was sich ab Juli 2025 ändert

Abrechnung auf den Punkt gebracht: Was sich bei der UPT wirklich ändert

Ab dem 1. Juli 2025 gibt es wichtige Neuerungen bei der Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) – und zwar bei den Regelungen nach § 13 und § 14 der PAR-Richtlinie.

Die vielleicht wichtigste Änderung gleich vorweg:

Die bisherige Zuordnung der UPT-Leistungen zu festen Kalenderzeiträumen fällt weg.

Was das konkret für Euch bedeutet? Mehr Flexibilität – und gleichzeitig klare Regeln, was Frequenz, Zeiträume und Abstände angeht. Damit Ihr weiterhin korrekt, wirtschaftlich und sicher abrechnen könnt, fasse ich hier für Euch die wichtigsten Punkte zusammen.

Was bleibt – und was sich ändert

Der UPT-Zeitraum bleibt gleich:

Die Unterstützende Parodontitistherapie erstreckt sich nach wie vor über zwei Jahre ab der ersten erbrachten UPT-Leistung. Dieser Zeitraum gilt weiterhin als verbindlicher Rahmen – eine Verlängerung ist also nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die Einteilung in Kalenderzeiträume entfällt:

Bislang mussten UPT-Leistungen bestimmten Zeitfenstern zugeordnet werden. Das ist jetzt Geschichte. Die neue Regelung lässt mehr Spielraum – wichtig ist nur noch der Beginn der Therapie (die erste UPT) und die Einhaltung der Mindestabstände.

Mindestabstände bleiben Pflicht:

Auch wenn die Bindung an die Kalenderzeiträume fällt – die bekannten Mindestabstände zwischen den einzelnen UPT-Leistungen bleiben bestehen. Und das gilt auch für eventuell bewilligte Verlängerungen des UPT-Zeitraums.

So sieht die neue Frequenzregelung aus – je nach Grad der Parodontalerkrankung

Je nachdem, welcher Schweregrad (A, B oder C) bei der Parodontalerkrankung festgestellt wurde, gelten folgende Regelungen für die Anzahl und Abstände der UPT-Leistungen innerhalb der zwei Jahre:

Grad A: bis zu 2 x, jeweils mit mindestens 10 Monaten Abstand zur letzten identischen UPT-Leistung

Grad B: bis zu 4 x, jeweils mit mindestens 5 Monaten Abstand

Grad C: bis zu 6 x, jeweils mit mindestens 3 Monaten Abstand

Diese Staffelung bleibt erhalten – auch nach der Umstellung im Juli.

Was kommt noch?

Auch zur Evaluation der PAR-Richtlinie (§ 14) gibt es Neuigkeiten:

Die ursprünglich für 2025 geplante Auswertung wird verschoben – Start ist nun der 1. Juli 2026. Ziel dieser Verschiebung: Die Datenlage soll ausreichend und belastbar sein, um die Wirtschaftlichkeit der Leistungen fundiert prüfen zu können.

Euer Update für die Praxis: Klarheit & Sicherheit bei der UPT

Mit der neuen Regelung schafft der G-BA mehr Flexibilität für die zahnärztliche Versorgung – und gleichzeitig bleibt das Grundgerüst für die Abrechnung der UPT stabil. Für Euch heißt das: weniger Rechnerei, aber weiterhin ein klares System.

💡 Mein Tipp: Prüft ab Juli die UPT-Zeiträume Eurer Patient:innen nicht mehr nach Kalender, sondern orientiert Euch am tatsächlichen Leistungsbeginn und den Mindestabständen. So seid Ihr auf der sicheren Seite.

HAFTUNGSHINWEIS

Mein Blog wird mit größter Sorgfalt, nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet. Dennoch übernehme ich, als Autorin, für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen keine Haftung. Beachte bitte zusätzlich die Vorgaben Deiner jeweiligen Kassenzahnärztlichen Vereinigung und Zahnärztekammer.

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