Prothesenreinigung richtig abrechnen

Prothesenreinigung richtig abrechnen

7.02.2024

Erst aufklären, dann die Leistung erbringen und anschließend abrechnen

Auf Prothesen können sich Biofilm und pathogene Keime festsetzen. Diese Situation kann sich auf die Keimbesiedelung im gesamten Mundraum auswirken. Viele Patienten kommen regelmäßig zur professionellen Zahnreinigung in Deine Praxis. Die Prothesenreinigung ist jedoch nicht Leistungsinhalt der 1040 (GOZ). Sie muss separat berechnet werden. Lass uns jedoch zunächst die Aufklärung betrachten.

Kläre über das Risiko auf

Beim Kassenpatienten sind Zahnärztinnen und Zahnärzte im Rahmen der BEMA 174a/b, MHU und ATG verpflichtet über die Gesundheitsrisiken von anhaftenden Keimen an herausnehmbarem Zahnersatz aufzuklären. ACHTUNG: Gerade bei der PAR-Therapie ist die Aufklärung über die Auswirkung auf den Erfolg der Therapie beim Verzicht der professionellen Prothesenreinigung sehr wichtig. Wenn die Patienten die Reinigung dennoch ablehnen, dokumentiere dies unbedingt.

Manche Kassenpatienten glauben, dass die Aufklärung nur den Sinn hat, eine „teure Privatleistung zu verkaufen“. Erläutere deshalb, dass die Aufklärung im Rahmen des Patientenrechtegesetzes stattfindet und ein gesetzlich bestimmter Aufklärungsinhalt ist.

Der Sinn der Prothesenreinigung ist natürlich sowohl bei Kassen- als auch Privatpatienten derselbe. Deshalb klärst Du Deine Privatpatienten auch über die Notwendigkeit und die Kosten der Prothesenreinigung auf und wirkst damit Beschwerden im Nachhinein entgegen.

Fahrplan für Deine Aufklärung beim Kassenpatienten

  • Befund, Diagnostik, Indikation
  • Keine Sachleistung der GKV
  • Private notwendige Leistung
  • Risiken
  • Folgen der Unterlassung
  • Prognose
  • Behandlungsablauf
  • Kosten und Kostenerstattung
  • Entscheidung des Patienten

Bei Kassenpatienten ist eine schriftliche Vereinbarung der Privatleistung nach § 8 Abs. 7 BMV-Z notwendig.

Fahrplan für Deine Aufklärung beim Privatpatienten

  • Befund, Diagnostik, Indikation
  • Risiken
  • Folgen der Unterlassung
  • Prognose
  • Behandlungsablauf
  • Kosten und Kostenerstattung
  • Entscheidung des Patienten

Zwei Alternativen der Abrechnung

Die Reinigung von herausnehmbarem Zahnersatz ist in der GOZ nicht beschrieben. Die Bundeszahnärztekammer empfiehlt zwei Varianten:

  • Berechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ als analoge Leistung
  • Berechnung gemäß § 9 GOZ als zahntechnische Leistung nach der BEB

Da die Leistungen extraoral an einem Werkstück durchgeführt werden, ist die Berechnung nach der BEB mein Favorit.

Egal ob Analogberechnung oder BEB-Abrechnung – unterteile die Prothesenreinigung in drei Aufwandsstufen: Einfache Prothesenreinigung, mittlerer und erhöhter Aufwand der Prothesenreinigung. Kalkuliere den Aufwand präzise, um für die Leistung Dein betriebswirtschaftlich notwendiges Honorar zu erlangen.

Diese mehrstufige Preisstruktur für die Prothesenreinigung ist zudem eine Motivation für den Patienten, da seine Bemühungen zuhause honoriert werden. Reinigt der Patient seine Prothese zuhause optimal und ist daher nur eine einfache Reinigung notwendig, wird er durch niedrigere Kosten und die Praxis beziehungsweise das Labor durch weniger Aufwand belohnt.

Zusatzleistung

Trägst Du ein antimykotisches oder antibakterielles Medikament auf die Prothese, kannst Du diese Leistung zusätzlich berechnen. Die antimykotische Prothesenlackierung und auch die antibakterielle Prothesenlackierung können entweder analog nach § 6 Abs. 1 GOZ oder als zahntechnische Leistung nach der BEB abgerechnet werden.

Aufgrund der extraoralen Leistung an einem Werkstück favorisiere ich auch hier die zahntechnische Berechnung. Für die BEB-Position kann auch hier die Preiskalkulation in mehreren Stufen angelegt werden, um den individuellen Aufwand je nach Teil- oder Totalprothese darzustellen.

HAFTUNGSHINWEIS

Mein Blog wird mit größter Sorgfalt, nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet. Dennoch übernehme ich, als Autorin, für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen keine Haftung. Beachte bitte zusätzlich die Vorgaben Deiner jeweiligen Kassenzahnärztlichen Vereinigung und Zahnärztekammer.

Moin Moin! Schön, dass Du da bist!
Ich bin Birthe und meine Lieblingsthemen sind zahnärztliche Abrechnung und Praxisorganisation. Am Herzen liegt mir auch Deine persönliche Weiterentwicklung.

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