Leistungsspektrum der PAR-Abrechnung beim Privatpatienten

30.04.2024

Die Bundeszahnärztekammer hat im Frühling 2024 eine Stellungnahme zu den originären und analogen Leistungen der Parodontitisbehandlung veröffentlicht. Diese Stellungnahme bietet schon einen umfassenden Überblick über das Spektrum der PAR-Leistungen beim Privatpatienten. Diese Spektrum geht über die Beschlüsse des GOZ-Beratungsforums zur Umsetzung der S3-Leitlinie weit heraus. 

Doch es sind noch weitere Leistungen denkbar. Deshalb habe ich Dir in diesem Blogbeitrag eine noch umfassendere Übersicht erstellt. Ich gebe zu, dieser Beitrag ist sehr lang geworden. Dieses Thema sprengt fast den Rahmen. Ich freue mich, wenn Du Dir die Zeit für die Überprüfung und Erweiterung Deines Wissens nimmst. 

Diagnostische Leistungen bei der PAR-Therapie in der GOZ

GOZ-Nr. 4000 Erstellen und Dokumentieren eines Parodontalstatus

  • Die Leistung ist innerhalb eines Jahres zweimal berechnungsfähig.
  • Die Abrechnung ist auch neben der GOZ-Nrn. 4005 und 4005a (Gingival und/oder Parodontalindexerhebung mehr als zweimal innerhalb eines Jahres) möglich.
  • Wird die GOZ-Nr. 4000 neben den GOZ-Nrn. 1000 oder 1010 abgerechnet, muss die Untersuchung anderen Zwecken dienen und dies in der Rechnung begründet werden.
  • Neben der GOZ-Nr. 8000a (Paraodontale Diagnostik einschließlich Staging und Grading) und der GOZ-Nr. 5070a (Befundevaluation) ist die GOZ-Nr. 4000 aufgrund von Leistungsüberschneidungen nicht berechnungsfähig.

GOZ-Nr. 4005 Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex (z. B. des Parodontalen Screening-Index PSI)

  • Die GOZ-Nr. 4005 darf nach der GOZ nur zweimal je Jahr berechnet werden. Neben der GOZ-Nr. 5070a (Befundevaluation) ist die GOZ-Nr. 4005 nicht berechnungsfähig.
  • Ist sie im Rahmen der PAR-Therapie beispielsweise bei UPTs mehr als zweimal notwendig, befürworten das GOZ-Beratungsforum im Beschluss 54 die bis zu zweimalige Analogberechnung der 4005 innerhalb eines Jahres.

GOZ-Nr. 4005a Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex (z.B. des Parodontalen Screening-Index PSI), mehr als zweimal innerhalb eines Jahres gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend GOZ-Nr. 4005 Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex (z.B. des Parodontalen Screening-Index PSI)

GOÄ-Nr. Ä70 Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • Eine schriftliche, dem Patienten ausgehändigte Information über die Untersuchungsergebnisse der GOZ-Nr. 4005 oder 4005a und ggf. den möglichen Behandlungsbedarf löst die Abrechnungsfähigkeit der GOÄ-Nr. Ä70 aus.

8000a PAR-Diagnostik, Staging/Grading, Dokumentation gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend GOZ-Nr. 8000 Klinische Funktionsanalyse

  • Die GOZ-Nr. 4000 stellt einen einfachen PAR-Status dar. Die parodontale Diagnostik mit Staging/Grading und der Dokumentation ist in dem Umfang nicht in der GOZ enthalten und kann demnach analog berechnet werden. Dies wurde im Beschluss 57 des GOZ-Beratungsforums empfohlen.
  • Neben der GOZ-Nr. 8000a sind die GOZ-Nrn. 4005 und 4005a berechnungsfähig. Die GOZ-Nr. 4000 ist aufgrund von Leistungsüberschneidungen allerdings nicht berechnungsfähig.

Wird das Formblatt für den Zahlungspflichtigen ausgefertigt, empfiehlt das GOZ-Beratungsforum:

4030a Ausfertigung Formblatt gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend GOZ-Nr. 4030 Beseitigung von scharfen Zahnkanten, störenden Prothesenrändern und Fremdreizen am Parodontium

5070a Befundevaluation – PAR gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend GOZ-Nr. 5070 Brücken-, Prothesen- oder Stegspanne

  • Die Befundevaluation ist eine selbstständige Leistung, die nicht in der GOZ enthalten ist und demnach analog zu berechnen ist (Beschluss 59 des GOZ-Beratungsforums). Diese Leistung kann nach Abschluss der AIT- und CPT-Phase sowie während der UPT-Phase abgerechnet werden.
  • Außerdem wird darauf hingewiesen, dass sitzungsgleich die GOZ-Nrn. 4000, 4005a und weitere Beratungsleistungen nicht berechnungsfähig sind. Diese Gebührennummer ist innerhalb eines Jahres maximal dreimal berechnungsfähig nach Auffassung der Bundeszahnärztekammer.

Weitere mögliche Leistungen:

  • Vitamin-D-Test analog
  • GOÄ-Nr. Ä298 Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich Fixierung
  • GOÄ-Nr. Ä297 Entnahme und Aufbereitung von Abstrichmaterial zur zytologischen Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich Fixierung

Aufklärungsleistungen während der PAR-Therapie in der GOZ

2110a Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG) gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend GOZ-Nr. 2110 Mehr als dreiflächige Restauration mit plastischem Füllungsmaterial

  • Das ATG mit seinem ganzen Umfang ist nicht in der GOZ enthalten und darf deshalb analog berechnet werden. Dieser Beschluss kannst Du in Nummer 58 des GOZ-Beratungsforums nachlesen.
  • Andere Beratungsleistungen sind neben der GOZ-Nr. 2110a nicht berechnungsfähig.

GOZ-Nr. 6190 Beratendes und belehrendes Gespräch mit Anweisungen zur Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten und Dysfunktionen

  • Neben der GOZ-Nr. 5070a oder der GOZ-Nr. 2110a ist diese Leistung nicht berechnungsfähig.

GOZ-Nr. 1000 Erstellung eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und parodontale Erkrankungen, Dauer mindestens 25 Minuten

  • Diese Leistung ist innerhalb eines Jahres einmal berechnungsfähig.

GOZ-Nr. 1010 Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisung, Dauer mindestens 15 Minuten

  • Diese Leistung ist innerhalb eines Jahres dreimal berechnungsfähig.
  • Neben den GOZ-Nrn. 1000 und 1010 sind die GOZ-Nrn. 0010, 4000 und 8000 sowie Beratungsleistungen nur berechnungsfähig, wenn diese anderen Zwecken dienen. Die Begründung ist auf der Rechnung anzugeben.

Leistungen während der AIT-Phase in der GOZ

Im Beschluss 55 des GOZ-Beratungsforums befasst sich das GOZ-Beratungsforum mit der subgingivalen Instrumentierung. Die Weichgewebskürettage ist kein Leistungsinhalt der GOZ. Sie ist nicht in den GOZ-Nrn. 4070 und 4075 abgebildet.

Am einwurzeligen Zahn empfiehlt das GOZ-Beratungsforum:

3010a Subgingivale Instrumentierung – PAR (AIT), einwurzeliger Zahn gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend GOZ-Nr. 3010 Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes

Am mehrwurzeligen Zahn empfiehlt das GOZ-Beratungsforum:

4138a Subgingivale Instrumentierung – PAR (AIT), mehrwurzeliger Zahn gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend GOZ-Nr. 4138 Verwendung einer Membran

In der GOZ kann die supragingivale Reinigung nach 4050 oder 1040 zusätzlich berechnet werden. Alternativ ist auch die GOZ-Nr. 4060 möglich. Die GOZ-Nr. 4080 kann zusätzlich berechnet werden.

Verzichtet man auf ein offenes Vorgehen, können im Verlauf der PAR-Behandlungsstrecke die GOZ-Nrn. 3010a und 4138a zweimal je Zahn berechnet werden — allerdings nur einmal je Sitzung.

Weitere mögliche Leistungen — zum Teil in getrennter Sitzung:

  • Anästhesieleistungen nach den GOZ-Nrn. 0080, 0090, 0100
  • GOZ-Nr. 4020 Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen gegebenenfalls einschließlich Taschenspülungen, je Sitzung
  • GOZ-Nr. 4025 Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn
  • Prothesenreinigung analog oder als BEB-Leistung
  • GOZ-Nr. 1020 Lokale Fluoridierung zur Verbesserung der Zahnhartsubstanz, zur Kariesvorbeugung und -behandlung, mit Lack oder Gel, je Sitzung (nicht neben der GOZ-Nr. 1020)
  • GOZ-Nr. 2130 Kontrolle, Finieren/Polieren einer Restauration in separater Sitzung, auch Nachpolieren einer vorhandenen Restauration (z.B. vor Durchführung der AIT)
  • Dekontamination Laser/aPDT/Ozon analog
  • Full-Mouth-Desinfection analog
  • Reinigung der intraoralen Schleimhaut analog
  • Zungenreinigung analog
  • Reinigung von Verbindungselementen analog
  • Individuell gefertigte Medikamententräger zur Keimreduktion analog

Leistungen während der CPT-Phase in der GOZ

GOZ-Nr. 4090 Lappenoperation, offene Kürettage, einschließlich Osteoplastik an einem Frontzahn, je Parodontium

GOZ-Nr. 4100 Lappenoperation, offene Kürettage, einschließlich Osteoplastik an einem Seitenzahn, je Parodontium

An demselben Zahn sind die Leistungen 4090 und 4100 neben den GOZ-Nrn. 3010a, 4138a, 4070 oder 4075 nicht berechnungsfähig. Außerdem dürfen die Leistungen 1040, 4050 bis 4080 der GOZ nicht am selben Zahn berechnet werden. Zu den Leistungen 4090 und 4100 sind die Zuschläge für das OP-Mikroskop und den Laser berechnungsfähig.

Weitere mögliche Leistungen — zum Teil in getrennter Sitzung:

  • Anästhesieleistungen nach den GOZ-Nrn. 0080, 0090, 0100
  • GOZ-Nr. 4110 Auffüllen von parodontalen Knochendefekten mit Aufbaumaterial (Knochen- und/oder Knochenersatzmaterial), auch Einbringen von Proteinen, zur regenerativen Behandlung parodontaler Defekte, ggf. einschließlich Materialentnahme im Aufbaugebiet, je Zahn oder Parodontium oder Implantat
  • GOZ-Nr. 4120 Verlegen eines gestielten Schleimhautlappens, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
  • GOZ-Nr. 4130 Gewinnung und Transplantation von Schleimhaut, gegebenenfalls einschließlich Versorgung der Entnahmestelle, je Transplantat
  • GOZ-Nr. 4133 Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe einschließlich Versorgung der Entnahmestelle, je Zahnzwischenraum
  • GOZ-Nr. 4136 Osteoplastik auch Kronenverlängerung, Tunnelierung oder Ähnliches, je Zahn oder Parodontium, auch Implantat, als selbstständige Leistung
  • GOZ-Nr. 4138 Verwendung einer Membran zur Behandlung eines Knochendefektes einschließlich Fixierung, je Zahn, je Implantat
  • GOÄ-Nr. Ä2700 Anlegen von Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen (z. B. Verbandsplatte, Pelotte) am Ober- oder Unterkiefer oder bei Kieferklemme
  • GOÄ-Nr. Ä200 Verband – ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher (in Folgesitzungen)
  • GOZ-Nr. 4150 Kontrolle/Nachbehandlung nach parodontalchirurgischen Maßnahmen, je Zahn, je Implantat oder Parodontium und GOZ-Nr. 4060 Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge oder professioneller Zahnreinigung nach der Nummer 1040 mit Nachreinigung einschließlich Polieren, je Zahn, oder Implantat, auch Brückenglied (in Folgesitzungen)
  • GOZ-Nr. 4025 Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn
  • Prothesenreinigung analog oder als BEB-Leistung
  • Dekontamination aPDT/Ozon analog
  • Full-Mouth-Desinfection analog
  • Reinigung der intraoralen Schleimhaut analog
  • Zungenreinigung analog
  • Reinigung von Verbindungselementen analog
  • Individuell gefertigte Medikamententräger zur Keimreduktion analog

Leistungen während der UPT-Phase in der GOZ

Im Beschluss 56 des GOZ-Beratungsforums befasst sich das GOZ-Beratungsforum mit der subgingivalen Instrumentierung während der UPT-Phase. Die subgingivale Instrumentierung der Resttaschen im Rahmen der UPT-Therapie ist eine selbstständige Leistung, die nicht in der GOZ enthalten und daher ebenfalls analog zu berechnen ist.

Am einwurzeligen Zahn empfiehlt das GOZ-Beratungsforum:

0090a Subgingivale Instrumentierung – UPT, einwurzeliger Zahn gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend GOZ-Nr. 0090 Intraorale Infiltrationsanästhesie

Am mehrwurzeligen Zahn empfiehlt das GOZ-Beratungsforum:

2197a Subgingivale Instrumentierung – UPT, mehrwurzeliger Zahn gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend GOZ-Nr. 2197 Adhäsive Befestigung

In der GOZ kann die supragingivale Reinigung nach 4050 oder 1040 zusätzlich berechnet werden. Alternativ ist auch die GOZ-Nr. 4060 möglich. Die GOZ-Nr. 4080 kann zusätzlich berechnet werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit und eigenständige Indikation vorliegt.

Weitere mögliche Leistungen:

  • Anästhesieleistungen nach den GOZ-Nrn. 0080, 0090, 0100
  • GOZ-Nr. 4020 Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen gegebenenfalls einschließlich Taschenspülungen, je Sitzung
  • GOZ-Nr. 4025 Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn
  • GOZ-Nr. 1020 Lokale Fluoridierung zur Verbesserung der Zahnhartsubstanz, zur Kariesvorbeugung und -behandlung, mit Lack oder Gel, je Sitzung (nicht neben der GOZ-Nr. 1020)
  • GOZ-Nr. 2130 Kontrolle, Finieren/Polieren einer Restauration in separater Sitzung, auch Nachpolieren einer vorhandenen Restauration (z.B. vor Durchführung der AIT)
  • Dekontamination Laser/aPDT/Ozon analog
  • Full-Mouth-Desinfection analog
  • Reinigung der intraoralen Schleimhaut analog
  • Zungenreinigung analog
  • Reinigung von Verbindungselementen analog
  • Individuell gefertigte Medikamententräger zur Keimreduktion analog

WICHTIG FÜR DICH: 

Beachte bitte immer die Abrechnungsbestimmungen der einzelnen Leistungen, um die Möglichkeit der Kombination mehrerer Leistungen in einer Sitzung zu überprüfen. Diese Übersicht über mögliche Leistungen ist mit Sicherheit nicht abschließend, da es in Zahnarztpraxen sehr unterschiedliche PAR-Konzepte gibt. Anhand dieser Übersicht erhältst Du auf jeden Fall einen sehr guten Überblick. Nutze diesen Blogbeitrag auch gerne als Inspiration und Checkliste für Euer PAR-Konzept.

Die speziellen Leistung für die PAR-Therapie an Implantaten sind in diesem Beitrag nicht enthalten. Dazu wird ein separater Beitrag erscheinen.

Moin Moin! Schön, dass Du da bist!
Ich bin Birthe und meine Lieblingsthemen sind zahnärztliche Abrechnung und Praxisorganisation. Am Herzen liegt mir auch Deine persönliche Weiterentwicklung.

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