Was sich ab Juli 2025 ändert
Abrechnung auf den Punkt gebracht: Was sich bei der UPT wirklich ändert
Ab dem 1. Juli 2025 gibt es wichtige Neuerungen bei der Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) – und zwar bei den Regelungen nach § 13 und § 14 der PAR-Richtlinie.
Die vielleicht wichtigste Änderung gleich vorweg:
Die bisherige Zuordnung der UPT-Leistungen zu festen Kalenderzeiträumen fällt weg.
Was das konkret für Euch bedeutet? Mehr Flexibilität – und gleichzeitig klare Regeln, was Frequenz, Zeiträume und Abstände angeht. Damit Ihr weiterhin korrekt, wirtschaftlich und sicher abrechnen könnt, fasse ich hier für Euch die wichtigsten Punkte zusammen.
Was bleibt – und was sich ändert
Der UPT-Zeitraum bleibt gleich:
Die Unterstützende Parodontitistherapie erstreckt sich nach wie vor über zwei Jahre ab der ersten erbrachten UPT-Leistung. Dieser Zeitraum gilt weiterhin als verbindlicher Rahmen – eine Verlängerung ist also nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Einteilung in Kalenderzeiträume entfällt:
Bislang mussten UPT-Leistungen bestimmten Zeitfenstern zugeordnet werden. Das ist jetzt Geschichte. Die neue Regelung lässt mehr Spielraum – wichtig ist nur noch der Beginn der Therapie (die erste UPT) und die Einhaltung der Mindestabstände.
Mindestabstände bleiben Pflicht:
Auch wenn die Bindung an die Kalenderzeiträume fällt – die bekannten Mindestabstände zwischen den einzelnen UPT-Leistungen bleiben bestehen. Und das gilt auch für eventuell bewilligte Verlängerungen des UPT-Zeitraums.
So sieht die neue Frequenzregelung aus – je nach Grad der Parodontalerkrankung
Je nachdem, welcher Schweregrad (A, B oder C) bei der Parodontalerkrankung festgestellt wurde, gelten folgende Regelungen für die Anzahl und Abstände der UPT-Leistungen innerhalb der zwei Jahre:
Grad A:
➤ bis zu 2 x, jeweils mit mindestens 10 Monaten Abstand zur letzten identischen UPT-Leistung
Grad B:
➤ bis zu 4 x, jeweils mit mindestens 5 Monaten Abstand
Grad C:
➤ bis zu 6 x, jeweils mit mindestens 3 Monaten Abstand
Diese Staffelung bleibt erhalten – auch nach der Umstellung im Juli.
Was kommt noch?
Auch zur Evaluation der PAR-Richtlinie (§ 14) gibt es Neuigkeiten:
Die ursprünglich für 2025 geplante Auswertung wird verschoben – Start ist nun der 1. Juli 2026. Ziel dieser Verschiebung: Die Datenlage soll ausreichend und belastbar sein, um die Wirtschaftlichkeit der Leistungen fundiert prüfen zu können.
Euer Update für die Praxis: Klarheit & Sicherheit bei der UPT
Mit der neuen Regelung schafft der G-BA mehr Flexibilität für die zahnärztliche Versorgung – und gleichzeitig bleibt das Grundgerüst für die Abrechnung der UPT stabil. Für Euch heißt das: weniger Rechnerei, aber weiterhin ein klares System.
💡 Mein Tipp: Prüft ab Juli die UPT-Zeiträume Eurer Patient:innen nicht mehr nach Kalender, sondern orientiert Euch am tatsächlichen Leistungsbeginn und den Mindestabständen. So seid Ihr auf der sicheren Seite.