Die Unterkieferprotusionsschiene

29.06.2022

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ABRECHNUNG

Es bedarf der Kooperation einer vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung, um die Unterkieferprotrusionsschiene erbringen und abrechnen zu können. Zu Lasten der Krankenkasse kann die Leistung erbracht werden bei erwachsenen Patient:innen, bei denen eine behandlungsbedürftige Schlafapnoe festgestellt wurde und eine Überdrucktherapie nicht erfolgreich durchgeführt werden kann. Die Unterkieferprotrusionsschiene ist also keine Schnarcherschiene, sondern es muss eine Schlafapnoe diagnostiziert worden sein. Diese Diagnostik muss von einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt vorgenommen werden, die oder der über eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Störungen durch die Kassenärztliche Vereinigung verfügt. Die Versorgung mit der zahntechnisch individuell angefertigten und adjustierbaren Unterkieferprotrusionsschiene muss durch eine Vertragszahnärztin oder einen Vertragszahnarzt nach Ausschluss zahnmedizinischer Kontraindikationen durchgeführt werden.

DARF DIE BEMA-NUMMER 2 FÜR DIE PLANUNG BERECHNET WERDEN?

Nein, die BEMA-Nr. 2 darf nicht für die Planung berechnet werden. Die Möglichkeit wurde in dem Beschluss ausgeschlossen. Leistungen nach der Nr. 7 sind aber möglich.

BEMA-ABRECHNUNGSPOSITIONEN GEMÄSS DEM BESCHLUS

UP1 Untersuchung zur Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene einschließlich Beratung

  1. Die Leistung nach Nr. UP1 umfasst die Prüfung, ob die zahnmedizinischen Voraussetzungen für die Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene vorliegen, insbesondere eine ausreichende Fähigkeit zur Mundöffnung, eine ausreichende aktive Protrusionsbewegungsmöglichkeit des Unterkiefers, eine ausreichende Verankerungsmöglichkeit der Schiene sowie keine der Versorgung entgegenstehenden Kiefergelenksstörungen.
  2. Neben einer Leistung nach Nr. UP1 kann für dieselbe Sitzung eine Leistung nach Nr. Ä 1 nur abgerechnet werden, wenn sie anderen Zwecken dient. Für eine der nachfolgenden Sitzungen kann eine Leistung nach Nr. Ä 1 nur dann abgerechnet werden, wenn sie als alleinige Leistung erbracht wird.
  3. Die Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene kann nur auf Veranlassung eines Vertragsarztes mit der Zusatzbezeichnung ,,Schlafmedizin“ oder der Qualifikation nach § 6 Absatz 2 der Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen gemäß § 135 Abs. 2 SGS V abgerechnet werden.

UP2 Abformung und dreidimensionale Registrierung der Startprotrusionsposition

UP3 Eingliedern einer Unterkieferprotrusionsschiene

  1. Die Leistung nach UP3 umfasst das Eingliedern einer zweiteiligen, bimaxillär verankerten Unterkieferprotrusionsschiene mit individuell reproduzierbarer Adjustierung sowie der Möglichkeit einer individuellen Nachjustierung mindestens in Millimeterschritten sowie Einstellung des Protrusionsgrads ausgehend von regelhaft mindestens 50 % der maximal möglichen aktiven Unterkieferprotrusion.
  2. Die zusätzliche Abrechnung von zahnärztlichem Honorar bei Anwendung besonderer Abdruckverfahren ist nicht zulässig.

UP4 Nachadaption des Protrusionsgrads
Die Leistung nach Nr. UP4 erfolgt in Abstimmung mit dem Vertragsarzt, der die Versorgung des Versicherten mit der Unterkieferprotrusionsschiene veranlasst hat.

UP5 Kontrollbehandlung
a) ggf. mit einfachen Korrekturen der UP
b) mit Einschleifen der Stütz- und Gleitzonen einer UP (subtraktive Methode)
c) mit Aufbau der Stütz- und Gleitzone einer UP (additive Methode)
Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. UP 5 a bis UP 5 c abrechenbar.

UP6 Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer Unterkieferprotrusionsschiene
a) kleinen Umfanges (ohne Abformung)
b) größeren Umfanges (mit Abformung)
c) Teilunterfütterung einer Unterkieferprotrusionsschiene
d) Wiederherstellung eines einzelnen oder mehrerer Halte- oder Stützvorrichtungen
e) Wiederherstellung eines einzelnen oder mehrerer Protrusionselemente
Für das Reinigen, Säubern und Polieren von Unterkieferprotrusionsschienen einschließlich der Protrusionselemente können den Krankenkassen keine Kosten berechnet werden.

BEL-POSITIONEN

Arbeitsvorbereitung

001 5 – Modell UKPS

002 5 – Doublieren eines Modells UKPS

011 5 – Fixator UKPS

012 5 – Mittelwertartikulator UKPS

020 5 – Vorbereiten Bissgabel UKPS

021 7 – Individueller Löffel UKPS

Basen, Protrusionsgleitflächen

501 0 – Basen UKPS

502 0 – Vestibuläre Protrusionsgleitflächen

Protrusionselemente, Elemente zur Steuerung der Mundöffnung

510 0 – Befestigungselement Protrusionselement UKPS

511 0 – Protrusionselement UKPS

520 0 – Befestigungselement Mundöffnungsbegrenzung UKPS

Halte- und Stützelemente

521 0 – Einfaches gebogenes Halteelement für UKPS

Reparatur / Erweiterung

808 5 – Teilunterfütterung einer Basis UKPS

850 0 – Grundeinheit für Instandsetzung und/ oder Erweiterung einer UKPS

851 1 – LE Erneuerung Basis UKPS

851 2 – LE Sprung/ Bruch UKPS

851 3 – LE Basisteil Kunststoff UKPS

851 4 – LE Halte- und/ oder Stützvorrichtung einarbeiten UKPS

933 5 – Versandkosten UKPS

FAZIT

Wie Du siehst, die Positionen sind überschaubar – sowohl im BEMA als auch in der BEL. Wichtig ist, dass die Unterkieferprotrusionsschiene keine „Schnarcherschiene“ ist. Schnarchen können viele, aber um die Voraussetzungen zu erfüllen, muss eine Schlafapnoe vorliegen. Das heißt der Patient hat diagnostizierte Atemaussetzer und eine Drucklufttherapie ist nicht erfolgreich. Desweiteren ist besonders, dass eine kooperative Zusammenarbeit zwischen der qualifizierten Vertragsärztin oder Vertragsarzt und der Vertragszahnärztin oder Vertragszahnarzt stattfindet. Die Therapie wird von ärztlicher Seite eingeleitet.

HAFTUNGSHINWEIS

Mein Blog wird mit größter Sorgfalt, nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet. Dennoch übernehme ich, als Autorin, für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen keine Haftung. Beachte bitte zusätzlich die Vorgaben Deiner jeweiligen Kassenzahnärztlichen Vereinigung und Zahnärztekammer.

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Ich bin Birthe und arbeite als Referentin, Mentorin und Bloggerin.
Meine Lieblingsthemen sind zahnärztliche Abrechnung und Praxisorganisation. Am Herzen liegt mir auch Deine persönliche Weiterentwicklung hinzu einem stressfreien Praxisalltag.

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