Birthe Gerlach | Abrechnungslotsin - Abrechnungsmöglichkeiten der Periimplantitis-Therapie

Möglichkeiten der Abrechnung für die Behandlung einer Periimplantitis

12.06.2024

Welche Therapieschritte sind bei der Periimplantitis-Behandlung möglich? Wie werden diese abgerechnet? In diesem Blogbeitrag erhältst Du einen klaren Überblick über die Abrechnungsmöglichkeiten.

Vorbehandlungsmaßnahmen bei der Periimplantitis-Therapie

Das Implantat ist bereits mit einer Suprakonstruktion versorgt. Wir befinden uns also in dem Zeitraum nach Abschluss der rekonstruktiven Phase.

Folgende Leistungen sind im Rahmen der Vorbehandlungsmaßnahmen möglich:

GOZ-Nr. 1000 Erstellung eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und parodontale Erkrankungen, Dauer mindestens 25 Minuten

  • Diese Leistung ist innerhalb eines Jahres einmal berechnungsfähig.

GOZ-Nr. 1010 Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisung, Dauer mindestens 15 Minuten

  • Diese Leistung ist innerhalb eines Jahres dreimal berechnungsfähig.
  • Neben den GOZ-Nrn. 1000 und 1010 sind die GOZ-Nrn. 0010, 4000 und 8000 sowie Beratungsleistungen nur berechnungsfähig, wenn diese anderen Zwecken dienen. Die Begründung ist auf der Rechnung anzugeben.

GOZ-Nr. 6190 Beratendes und belehrendes Gespräch mit Anweisungen zur Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten und Dysfunktionen

  • Neben der GOZ-Nr. 5070a (BEV) oder der GOZ-Nr. 2110a (ATG) ist diese Leistung nicht berechnungsfähig.

GOZ-Nr. 1040 Professionelle Zahnreinigung

  • Die Leistung 1040 ist am Implantat sitzungsgleich nicht neben den GOZ-Nrn. 4050, 4060 und 4070 berechnungsfähig.

Werden statt der professionellen Reinigung nach der GOZ-Nr. 1040 lediglich die Beläge im Rahmen der Vorbehandlung entfernt, stehen diese Leistungen zur Verfügung:

GOZ-Nr. 4050 Entfernung harter und weicher Zahnbeläge gegebenenfalls einschließlich Polieren an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat, auch Brückenglied

GOZ-Nr. 4060 Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge oder professioneller Zahnreinigung nach der Nummer 1040 mit Nachreinigung einschließlich Polieren, je Zahn, oder Implantat, auch Brückenglied

Weitere mögliche Leistungen:

  • Reinigung von Verbindungselementen analog 
  • Intraorale Reinigung eines Steges analog
  • Full-Mouth-Desinfection analog
  • Reinigung der intraoralen Schleimhaut analog
  • Zungenreinigung analog
  • Versiegelung von Implantatkomponenten analog
  • GOZ-Nr. 4020 Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen gegebenenfalls einschließlich Taschenspülungen, je Sitzung
  • Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Implantat analog
  • Prothesenreinigung analog oder als BEB-Leistung

Periimplantitis-Behandlung

Müssen für die Periimplantitis-Therapie am Implantat die Suprakonstruktion oder der Implantataufbau entfernt werden, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

GOZ-Nr. 2290 Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges oder Ähnliches

Werden Implantataufbauten demontiert oder eine Implantatkrone eröffnet, damit anschließend beispielsweise ein Abutment wiederbefestigt werden kann, sind diese Leistungen analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ zu berechnen.

Falls Suprakonstruktionen oder Implantataufbauten entfernt werden, müssen sie nach den parodontaltherapeutischen Maßnahmen auch wiedereingegliedert werden.

Diese Abrechnungsmöglichkeiten bieten sich für die Wiedereingliederung:

  • Remontage eines Implantataufbaus analog
  • GOZ-Nr. 2310 Wiedereingliederung einer Einlagefüllung, einer Teilkrone, eines Veneers oder einer Krone oder Wiederherstellung einer Verblendschale an herausnehmbarem Zahnersatz
  • GOZ-Nr. 5110 Wiedereingliederung einer endgültigen Brücke nach Wiederherstellung der Funktion
  • Wiedereingliederung einer Kappe auf einem Implantat analog

Nichtchirurgische Therapie

Im Beschluss 60 des GOZ-Beratungsforums befasst sich das GOZ-Beratungsforum mit der nichtchirurgischen subgingivalen Belagsentfernung an einem Implantat zur Therapie einer Periimplantitis.

Das GOZ-Beratungsforum empfiehlt die Analogberechnung:

XXXXa Nichtchirurgische Therapie einer Periimplantitis gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend GOZ-Nr. XXXX Leistungsbeschreibung der gewählten Analogposition

Der PKV-Verband und die Beihilfe halten die 3010 als Analogposition für angemessen. Die Bundeszahnärztekammer empfiehlt in diesem Fall keine konkrete Analogposition. Du hast also die Wahl, ob Du Dich der Meinung des PKV-Verbandes und der Beihilfe anschließt und die 3010a berechnest oder Dir eine andere GOZ-Nummer als Analogposition anlegst.

Neben der Analogposition kann die supragingivale Reinigung nach 4050 oder 1040 zusätzlich berechnet werden. Alternativ ist auch die 4060 möglich.

Parodontalchirurgisches geschlossenes Verfahren

GOZ-Nr. 4070 Parodontalchirurgische Therapie (insbesondere Entfernung subgingivaler Konkremente und Wurzelglättung) an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat, geschlossenes Vorgehen

  • Wählst Du statt der nichtchirurgischen Variante die parodontalchirurgische Variante, ist die GOZ-Position 4070 die passende Position. 
  • Achte drauf, dass diese Position nicht neben der 1040 berechnet werden darf. 
  • Die 4050 oder 4060 sind am Implantat für die supragingivale Reinigung zusätzlich berechnungsfähig.

4080a Gingivektomie, Gingivoplastik, je Implantat gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend GOZ-Nr. 4080 Gingivektomie, Gingivoplastik, je Parodontium

  • Wird eine Gingivektomie oder Gingivoplastik aus parodontalen Gründen am Implantat durchgeführt, muss die GOZ-Nr. 4080 analog berechnet werden, da diese Position nur die Maßnahme am Parodontium des natürlichen Zahnes beinhaltet.

Offenes Verfahren

Lappenoperation am Implantat

Die Lappenoperation am Implantat wird gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet, da die vorhandenen GOZ-Leistungen zur Lappenoperation nur am natürlichen Zahn erbracht werden können gemäß der Leistungsbeschreibung.

Weitere mögliche Leistungen — zum Teil in getrennter Sitzung:

  • Anästhesieleistungen nach den GOZ-Nrn. 0080, 0090, 0100
  • GOZ-Nr. 4020 Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen gegebenenfalls einschließlich Taschenspülungen, je Sitzung
  • Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Implantat analog
  • Prothesenreinigung analog oder als BEB-Leistung
  • Dekontamination Laser/aPDT/Ozon analog
  • Full-Mouth-Desinfection analog
  • Reinigung der intraoralen Schleimhaut analog
  • Zungenreinigung analog
  • Reinigung von Verbindungselementen analog
  • Intraorale Reinigung eines Steges analog
  • GOZ-Nr. 4150 Kontrolle/Nachbehandlung nach parodontalchirurgischen Maßnahmen, je Zahn, je Implantat oder Parodontium

WICHTIG FÜR DICH

Beachte bitte immer die Abrechnungsbestimmungen der einzelnen Leistungen, um die Möglichkeit der Kombination mehrerer Leistungen in einer Sitzung zu überprüfen. Diese Übersicht über mögliche Leistungen ist mit Sicherheit nicht abschließend, da es in Zahnarztpraxen unterschiedliche Behandlungskonzepte gibt. Anhand dieser Übersicht erhältst Du auf jeden Fall einen sehr guten Überblick. Nutze diesen Blogbeitrag auch gerne als Inspiration und Checkliste für Euer Konzept.

HAFTUNGSHINWEIS

Mein Blog wird mit größter Sorgfalt, nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet. Dennoch übernehme ich, als Autorin, für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen keine Haftung. Beachte bitte zusätzlich die Vorgaben Deiner jeweiligen Kassenzahnärztlichen Vereinigung und Zahnärztekammer.

Moin Moin! Schön, dass Du da bist!
Ich bin Birthe und meine Lieblingsthemen sind zahnärztliche Abrechnung und Praxisorganisation. Am Herzen liegt mir auch Deine persönliche Weiterentwicklung.

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