Zwischen dem 06. und dem vollendeten 72. Lebensmonat von gesetzlich versicherten Kindern haben wir in der Zahnarztpraxis die Möglichkeit Früherkennungsuntersuchungen über den BEMA zu erbringen und abzurechnen. Diese Leistungen sind medizinisch sehr sinnvoll. Schließlich legen sie die Grundlage für die langfristige Zahngesundheit unserer Patienten.
Die Bedeutung, die dieser Leistungen gegeben wird, können wir auch an der Tatsache erkennen, dass die Früherkennungsuntersuchungen nicht in das Budget fallen.
Die Früherkennungsuntersuchungen beinhalten mehr als die reine Vorsorgeuntersuchung. Dementsprechend sind sie auch besser honoriert als die BEMA-Nr. 01. Ich erlebe immer wieder, dass die Dokumentation jedoch nicht ausreichend ist. Daher möchte ich dir heute einen Fahrplan an die Hand geben mit dem Du Deine Dokumentation verbessern kannst.
Dokumentation der BEMA-Leistung FU1
FU1
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat, jeweils eine
- FU1a Früherkennungsuntersuchung vom 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat
- FU1b Früherkennungsuntersuchung vom 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat
- FU1c Früherkennungsuntersuchung vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat
Diese drei Früherkennungsuntersuchungen umfassen folgende Leistungen:
- Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich Beratung (Inspektion der Mundhöhle)
- Erhebung der Anamnese zum Ernährungsverhalten (insbesondere zum Nuckelflaschengebrauch) sowie zum Zahnpflegeverhalten durch die Betreuungspersonen, Ernährungs- und Mundhygieneberatung der Betreuungspersonen mit dem Ziel der Keimzahlsenkung durch verringerten Konsum zuckerhaltiger Speisen und Getränke auch mittels Nuckelflasche sowie durch verbesserte Mundhygiene, Aufklärung der Betreuungsperson über die Ätiologie oraler Erkrankungen
- Erhebung der Anamnese zu Fluoridierungsmaßnahmen und -empfehlungen sowie Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel (fluoridhaltige Zahnpaste, fluoridiertes Speisesalz u. ä.)
Checkliste zur Dokumentation:
- Welche Betreuungsperson begleitet heute das Kind in die Praxis? Wenn mehrere Betreuungspersonen anwesend sind, dokumentiere auch dies.
- Dokumentiere den Befund der eingehenden Untersuchung.
- Notiere ggf. Auffälligkeiten zusätzlich in der Patientenakte.
- Dokumentiere die Beratung zur eingehenden Untersuchung.
- Wie wird das Kind ernährt? Dokumentiere die Anamnese zum Ernährungsverhalten.
- Findet bereits Zahnpflege statt? Wie wird diese durchgeführt? Dokumentiere die Anamnese zum Zahnpflegeverhalten.
- Welche Aspekte zur Ernährung und Mundhygiene habt ihr in eurer Beratung aufgegriffen? Wie können die Betreuungspersonen das Ziel der Keimzahlsenkung durch verringerten Konsum zuckerhaltiger Speisen und Getränke auch mittels Nuckelflasche sowie durch verbesserte Mundhygiene erreichen? Dokumentiere die individuelle Beratung in der Patientenakte.
- Über die Entstehung welcher oralen Krankheiten wurden die Betreuungspersonen aufgeklärt? Dokumentiere dies.
- Was wird bisher an Fluoridierungsmaßnahmen vorgenommen? Wie ist Deine Empfehlung? Dokumentiere die Anamnese zu Fluoridierungsmaßnahmen und Deine individuelle Empfehlung.
Stehen all diese Punkte in Eurer Patientenakte, kann die BEMA-Leistung FU1a, FU1b oder FU1c gemäß der Abrechnungsbestimmungen abgerechnet werden. Meine Empfehlung ist: Dokumentiere zusätzlich die Reaktion der Betreuungspersonen. Welche Maßnahmen wollen sie umsetzen? So kannst Du beim nächsten Termin daran anknüpfen. Wenn Du Informationsmaterial oder Proben den Betreuungspersonen mitgegeben hast, dokumentiere auch dies in der Patientenakte.
Dokumentation der BEMA-Leistung FUPr
FUPr
Praktische Anleitung der Betreuungspersonen zur Mundhygiene beim Kind
Checkliste zur Dokumentation:
- Diese Leistung ist nur in Verbindung mit der FU1 berechnungsfähig. Dadurch ist die Grunddokumentation der FU1 bereits in der Patientenakte vorhanden.
- Welche praktischen Anleitungen zur Mundhygiene wurden den Betreuungspersonen gezeigt? Dokumentiere die gezeigten Anleitungen in der Patientenakte.
Dokumentation der BEMA-Leistung FLA
FLA
Fluoridlackanwendung zur Zahnschmelzhärtung
Leistungsinhalt:
- Beseitigung von sichtbaren weichen Zahnbelägen
- Relative Trockenlegung der Zähne
- Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung
Checkliste zur Dokumentation:
- Waren weiche Zahnbeläge vorhanden? Dokumentiere den Zustand. Wurden weiche Zahnbeläge entfernt? Dokumentiere, wie diese an welchen Zähnen entfernt wurden.
- Wurden Maßnahmen zur relativen Trockenlegung getroffen? Dokumentiere dies.
- Dokumentiere welcher Fluoridlack an welchen Zähnen aufgebracht wurde.
Dokumentation der BEMA-Leistung FU2
FU2
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat
Die Früherkennungsuntersuchungen umfassen folgende Leistungen:
- Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich Beratung (Inspektion der Mundhöhle)
- Einschätzung des Kariesrisikos anhand des dmft-Index
- Ernährungs- und Mundhygieneberatung der Betreuungspersonen mit dem Ziel der Keimzahlsenkung durch verringerten Konsum zuckerhaltiger Speisen und Getränke und verbesserte Mundhygiene
- Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel zur Schmelzhärtung (fluoridiertes Speisesalz, fluoridhaltige Zahnpaste u. ä.) und ggf. Abgabe oder Verordnung von Fluorid-Tabletten
Checkliste zur Dokumentation:
- Welche Betreuungsperson begleitet heute das Kind in die Praxis? Wenn mehrere Betreuungspersonen anwesend sind, dokumentiere auch dies.
- Dokumentiere den Befund der eingehenden Untersuchung.
- Dokumentiere den dmft-Wert. In vielen Programmen wird er automatisch nach der Befundeingabe berechnet. Dennoch muss er in der Akte für diesen Termin dokumentiert sein und die Einschätzung des Kariesrisikos notiert sein.
- Notiere ggf. Auffälligkeiten zusätzlich in der Patientenakte.
- Dokumentiere die Beratung zur eingehenden Untersuchung.
- Dokumentiere die Anamnese zum Ernährungsverhalten.
- Dokumentiere die Anamnese zum Zahnpflegeverhalten.
- Welche Aspekte zur Ernährung und Mundhygiene habt ihr in eurer Beratung aufgegriffen? Wie können die Betreuungspersonen das Ziel der Keimzahlsenkung durch verringerten Konsum zuckerhaltiger Speisen und Getränke sowie durch verbesserte Mundhygiene erreichen? Dokumentiere die individuelle Beratung in der Patientenakte.
- Dokumentiere die Anamnese zu Fluoridierungsmaßnahmen und Deine individuelle Empfehlung.
- Wurden Fluorid-Tabletten verordnet oder abgegeben? Dokumentiere dies in der Patientenakte.
Stehen all diese Punkte in Eurer Patientenakte, kann die BEMA-Leistung FU2 gemäß der Abrechnungsbestimmungen abgerechnet werden. Meine Empfehlung ist: Dokumentiere zusätzlich die Reaktion der Betreuungspersonen. Welche Maßnahmen wollen sie umsetzen? So kannst Du beim nächsten Termin daran anknüpfen. Wenn Du Informationsmaterial oder Proben den Betreuungspersonen mitgegeben hast, dokumentiere auch dies in der Patientenakte.
Setzt Du die Punkte der Checklisten in Deiner Praxis um, bist Du auf der sicheren Seite und schützt Dich vor Regressforderungen. Ich freue mich über jede Praxis, die nicht nur Früherkennungsuntersuchungen für die langfristige Zahngesundheit ihrer jungen Patienten anbietet, sondern auch korrekt dokumentiert und abrechnet.
Sowohl die FU-Leistungen als auch die IP-Leistungen werden nicht dem Budget zugerechnet. Im Bereich der FU- und IP-Leistungen ist es daher besonders wichtig , diese Leistungen durch optimale Dokumentation vor Regressen abzusichern. Im September erscheint mein digitales Handbuch rundum IP- und FU-Leistungen mit umfassendem Wissen und praktischen Checklisten für die Umsetzung in Deiner Praxis.